Heike Drude Sports - Personal Trainer
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für Training und Beratung (Stand 02.01.2014)
Heike Drude Sports

Inh. Heike Drude



1. Anwendungsbereich


Training und Beratung (nachfolgend „Leistungen“) durch Heike Drude (nachfolgend „Personal Trainer“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (nachfolgend „Kunde“) erkennt der Personal Trainer nicht an, es sei denn, der Personal Trainer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Personal Trainer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
Leistungen des Personal Trainers sind Dienstleistungen; einen Erfolg schuldet der Personal Trainer daher nicht. Dieser wird vielmehr und im Wesentlichen von den physischen Voraussetzungen und dem Engagement des Kunden bestimmt.
Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Personal Trainers sind freibleibend. Verträge, die nicht der Schriftform genügen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Personal Trainer.

3. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, um Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.

4. Mitwirkungspflichten, Gesundheitsinformation, Terminabsagen

Der Kunde erkennt an, dass der Personal Trainer für die Durchführung seiner Leistungen auf die umfassende Mitwirkung des Kunden angewiesen ist.
Er verpflichtet sich daher, sämtliche für die Leistungsdurchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, insbesondere im vom Personal Trainer zur Verfügung gestellten Anamnese-Fragebogen wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Personal Trainer auf (Vor-) Erkrankungen und Umstände, die bei der Ausführung der Leistungen eine Gefahr für die Gesundheit des Kunden bedeuten, wahrheitsgemäß, vollumfänglich und rechtzeitig hinzuweisen, soweit diese ihm bekannt sind. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet dem Personal Trainer gegebenenfalls vorliegende ärztliche Atteste vorzulegen.
Kommen die vereinbarten Leistungen nicht unmittelbar dem Kunden, sondern Dritten zugute (z.B. im Rahmen einer Veranstaltung eines Unternehmens oder eines Fitnessstudios), ist es Sache des Kunden, die rechtzeitige und ordnungsgemäße Information des Personal Trainers sicherzustellen.
Die Leistungen erfolgen auch bei schlechtem Wetter. Der Personal Trainer ist jedoch berechtigt, im Einzelfall Trainingsstunden wegen schlechten Wetters abzusagen.
Terminabsagen des Kunden müssen 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden; sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist der Personal Trainer berechtigt, das vereinbarte Honorar dem Kunden in Rechnung zu stellen.

5. Zahlungsbedingungen


Rechnungen des Personal Trainers sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie Eintrittsgelder (zum Beispiel für Fitnessstudio oder Schwimmbad) werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Leistungspflichten von Personal Trainer ruhen, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Ein etwaiges gesetzliches Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur in Ansehung unbestrittener und rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.

6. Unterauftragnehmer


Soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Personal Trainer berechtigt, zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungsverpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.

Daten des Kunden werden gespeichert, nur soweit dies zur Abwicklung des Auftrages erforderlich ist.

 

 



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